Suisse Tier

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Neuheiten- und Innovationswettbewerb 2025

Wettbewerb für bäuerliche Innovationen und gewerbliche Neuheiten der Schweizer Agrarmedien

Bereits zum zwölften Mal werden an der Suisse Tier einzigartige Erfindungen von Landwirtinnen und Landwirten sowie aussergewöhnliche Produkte von Ausstellern präsentiert und von einer unabhängigen Fachjury bewertet. Die ausgewählten gewerblichen Neuheiten und bäuerlichen Innovationen werden an der Suisse Tier gewürdigt und präsentiert.

Bäuerliche InnovationGewerbliche Neuheit Kriterien Jury Rückblick

Der Preis für bäuerliche Innovationen

Der bäuerlichen Innovationspreis zeichnet selbst entwickelte Produkte von innovativen Landwirtinnen und Landwirten aus. Die Innovation – ob gross oder klein – muss einen Bezug zur Nutztierhaltung aufweisen und bäuerlichen Ursprungs sein. Der bäuerliche Innovationspreis wird alle zwei Jahre anlässlich der «Suisse Tier» von der Schweizer Agrarmedien AG (BauernZeitung, die Grüne) vergeben.

Die besten bäuerlichen Innovationen werden von einer unabhängigen Fachjury nach klar definierten Kriterien beurteilt. 

Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken die Ehrung an der offiziellen Eröffnung der Suisse Tier, eine umfassende Berichterstattung im Messespecial der als Beilage in der BauernZeitung und die Grüne sowie attraktive Geldpreise.

1. Platz: CHF 2500.- 
2. Platz: CHF 1500.-
3. Platz: CHF 1000.-

Die Anmeldephase ist abgelaufen. Die Gewinner des bäuerlichen Innovationspreises werden an der Suisse Tier gekürt.

Spezialpreis

Von den gewerblichen Neuheiten werden Siegerprojekte ausgewählt. Diese erhalten die Plakette «Spezialpreis», die an der Eröffnung verliehen werden. Zu sehen sind sie am Stand der Aussteller, im Ausstellerverzeichnis und werden im Messespecial der Agrarmedien vorgestellt.

Gewerbliche Neuheiten

Unter den eingereichten gewerblichen Neuheiten hat die Jury 17 Produkten von «Suisse Tier»-Ausstellern die Plakette «Neuheit» verliehen.

Partner

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Beurteilungskriterien

  • Beitrag zur Produktionssteigerung
  • Managementunterstützung
  • Beitrag zur Qualitätssicherung
  • Arbeitszeiteinsparung oder Arbeitserleichterung
  • Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz
  • Verbesserung des Umweltschutzes

Für gewerbliche Neuheiten gilt ausserdem:

  • Neuheit (Spezifikationen siehe hier)

Für bäuerliche Innovationen gilt ausserdem:

  • Erhöhung der Sicherheit/ Unfallverhütung
  • Verbesserung des Tierwohls

Jury

  • Christian Galliker (Jury-Präsident), Biolandwirt, Vorstandsmitglied Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband
  • Susanne Betscher-Bättig, Landwirtin
  • Beat Burkhalter, Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft
  • Mario Eggenschwiler, HAFL
  • Benedikt Gisler, Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
  • Hugo Heller, Suisseporcs
  • Flurina Monn, Agrarmedien
  • Markus Rombach, Agridea
  • Markus Sax, Agroscope
  • Christian Schönbächler, Barto
  • David Zumkehr, Aviforum

Daten

  • Mitte Juni 2025: Start Anmeldung für gewerbliche Neuheiten
  • 30. Juli 2025: Anmeldeschluss bäuerliche Innovationen und gewerbliche Neuheiten
  • Im Oktober: Benachrichtigung der Gewinner
  • 21. November 2025: Preisverleihung an Eröffnungsfeier der Suisse Tier
  • 21. bis 23. November 2025: Präsentation der Neuheiten und Innovationen an der Suisse Tier

Rückblick

Dies sind die anerkannten gewerblichen Neuheiten und Spezialpreise sowie die ausgezeichneten bäuerlichen Innovationen der vergangenen Austragungen der Suisse Tier.